Einwand gegen Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft
Gegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.
Eine erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft kann das Finanzamt auch widerrufen. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun festgestellt, dass der Widerruf einer Auskunft ein feststellender, aber kein vollziehbarer Verwaltungsakt ist. Deshalb ist gegen den Widerruf kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich. Dem Arbeitgeber bleiben damit nur andere Rechtsmittel, wenn er mit dem Widerruf nicht einverstanden ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv