Geschäftsführer-Gehalt kann nicht pauschal versteuert werden
Auch wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich liegt, kann es nicht mit 20 % pauschal versteuert werden.
Wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro liegt, wird daraus noch keine geringfügige Beschäftigung, für die eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % in Frage kommt. Eine geringfügige Beschäftigung im Sinn der Lohnsteuerpauschalierung setzt nämlich voraus, dass die Merkmale einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfüllt sind. Zwar kann auch ein GmbH-Geschäftsführer diese Voraussetzung erfüllen. Das gilt aber nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, der maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung der GmbH hat.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage