Chancen für ermäßigte Umsatzsteuer auf elektronische Medien
Eine Gleichstellung elektronischer Medien mit gedruckten Medien bei der Umsatzsteuer setzt eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie voraus.
In der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag äußert sich das Bundesfinanzministerium zu den Chancen für eine Gleichstellung von elektronischen mit gedruckten Medien. Danach verbietet das derzeit geltende EU-Recht einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für E-Books & Co. Die Bundesregierung setzt sich aber für eine Änderung der EU-Richtlinie ein und würde im Anschluss für alle Medien einen ermäßigten Umsatzsteuersatz einführen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit