Aussetzung der Vollziehung bei der Verlustabzugsbeschränkung
Das Finanzgericht Hamburg hält die Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von GmbH-Anteilen für so offensichtlich verfassungswidrig, dass es Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft, sind aufgelaufene Verluste nicht mehr abziehbar. Diese Regelung hielt das Finanzgericht Hamburg für verfassungswidrig und hat sie deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Zusätzlich hat das Finanzgericht in dieser Frage nun auch Aussetzung der Vollziehung gewährt und sich damit ausdrücklich gegen die Vorgaben der Finanzverwaltung gestellt. Das Finanzgericht hat in seinem Beschluss erklärt, dass es eher erwartet, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend für nichtig erklärt wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt