Steuerfahndung hat Liste mit Airbnb-Vermietern erhalten
Der Fiskus wertet nun die Daten von Vermietungsangeboten auf der Internetplattform aus und prüft, ob Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert wurden.
Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hat in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren jetzt ihr Ziel erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern übermitteln muss, die auf der Plattform Räume oder Wohnungen anbieten oder angeboten haben. Die Ergebnisse dieses internationalen Gruppenersuchens werden nun von der Hamburger Finanzbehörde ausgewertet. In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente