Sachbezugswerte für 2024
Erneut macht sich die bis vor kurzem hohe Inflation in einem deutlichen Anstieg der Sachbezugswerte bemerkbar.
Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2024 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2022 bis Juni 2023 angepasst. Dabei macht sich die vorübergehend hohe Inflation bemerkbar. Für eine freie Unterkunft beträgt der Anstieg 4,9 %, bei Mahlzeiten sogar stolze 8,7 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2023 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 278 Euro (2023: 265 Euro) oder täglich 9,27 Euro;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 10,43 Euro (2023: 9,60 Euro), davon entfallen 2,17 Euro auf ein Frühstück und je 4,13 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 313 Euro (bisher 288 Euro; Frühstück 65 statt 60 Euro, Mittag- und Abendessen 124 statt 114 Euro).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung