Unfallversicherung für Außendienstmitarbeiter
Um Forderungen im Schadensfall zu vermeiden, sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung für Außendienstmitarbeiter in Betracht ziehen.
Für Mitarbeiter im Außendienst sollten Sie eine Gruppenunfallversicherung abschließen, damit Sie bei einem Unfall nicht zu Zahlungen herangezogen werden können. Versicherungsnehmer sollte nicht das Unternehmen, sondern der Mitarbeiter sein. Andernfalls fallen im Schadenfall hohe Lohnsteuer- und Sozialversicherungszahlungen an.
Sind die Mitarbeiter die versicherten Personen, so sind die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsprämien Arbeitslohn. Allerdings sind nur 60 % der Prämien Arbeitslohn, da es sich teilweise um eine steuerfreie Reisekostenvergütung handelt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Lohnsteuer mit 20 % zu pauschalieren, sofern es sich um eine Gruppenunfallversicherung handelt und der auf den einzelnen Mitarbeiter entfallende anteilige Beitrag ohne Versicherungsteuer nicht mehr als 62 € im Kalenderjahr beträgt. Bei einer Lohnsteuerpauschalierung fallen keine Sozialabgaben an.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld