Vorsteuerabzug aus pauschalen Reisespesen
Über den Vorsteuerabzug aus pauschalen Reisespesen entscheidet demnächst der Bundesfinanzhof.
Bis zum 31. März 1999 konnten Sie aus den Kostenpauschalen bei den Verpflegungsmehraufwendungen und beim Kilometergeld - falls ein privater Pkw benutzt wurde - einen Vorsteuerabzug geltend machen. Seitdem ist umstritten, ob die Einschränkung des Vorsteuerabzuges gegen EU-Recht verstößt.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt entschieden, dass ein Vorsteuerabzug bei pauschalen Reisespesen nicht möglich ist, das Gericht hat aber wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Demnächst wird also das höchste deutsche Steuergericht diese Frage entscheiden. Bis dahin gilt, dass Sie auf jeden Fall aus vorliegenden Rechnungen bis zur Höhe der zulässigen Reisespesen den Vorsteuerabzug geltend machen sollten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften