Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Deutschen Telekom
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Soweit in den Rechnungen der Deutschen Telekom die Leistungen anderer Anbieter abgerechnet werden, fehlen dort die Rechnungsangaben der anderen Netzbetreiber wie zum Beispiel die Steuer- und Rechnungsnummer. Wegen der seit 2004 verschärften Anforderungen an eine Rechnung ist damit eigentlich der Vorsteuerabzug in Gefahr.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat jetzt Entwarnung gegeben. Bis auf Weiteres kann aus den Rechnungen der Deutschen Telekom auch hinsichtlich der Abrechnung der Leistungen anderer Verbindungsnetzbetreiber der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Aus Vereinfachungsgründen wird die Deutsche Telekom als leistendes Unternehmen angesehen.
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