Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, hat der Bundesfinanzhof deutlich signalisiert, dass er von der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer überzeugt ist.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat am 21. April 2004 dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes zur Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig sind. In zwei Entscheidungen vom 24. Februar und 15. März 2005 hat der Bundesfinanzhof zum Ausdruck gebracht, dass er nicht von einem Erfolg dieses Vorlagebeschlusses ausgeht und selbst von der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer überzeugt ist. Und sollte das Verfahren Erfolg haben, so ist keine Entscheidung mit Rückwirkung zu erwarten. Weder eine Aussetzung eines Klageverfahrens, noch eine eigene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kommen daher für den Bundesfinanzhof in Frage.
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