Steuersparmodell "Gewerbliche Vermietung"
Ein neues Urteil schränkt den Anwendungsbereich für das Steuersparmodell der "Gewerblichen Vermietung" erheblich ein.
Ein Steuersparmodell sieht vor, dass die Maschinen eines Produktionsbetriebes von einem Familienangehörigen erworben werden, welcher nicht am Unternehmen beteiligt ist. Da es sich um eine vermögensverwaltende Tätigkeit handelt, fällt keine Gewerbesteuer an, die Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Maschinen, die im Betrieb nicht mehr benötigt werden, sind steuerfrei. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jedoch jetzt entschieden, dass der Erwerb von 40 Maschinen und deren Vermietung an einen Metallverarbeitungsbetrieb und die Veräußerung von 7 Maschinen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren als gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen ist. Damit ist der Anwendungsbereich dieses Steuersparmodells auf die Fälle beschränkt, in denen die Maschinen nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nut-zungsdauer verschrottet werden. Zulässig wäre ein Verkauf der Maschinen aus nicht vorhersehbaren Gründen, um eine Verlust bringende Vermietung zu beenden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen