Pflichtveröffentlichungen einer GmbH

Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.

Seit dem 1. April 2005 ist für eine GmbH das Pflichtveröffentlichungsblatt der elektronische Bundesanzeiger. Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter, zum Beispiel den Bundesanzeiger in Papierform oder andere elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen. Satzungsbestimmungen, die den Bundesanzeiger als Gesellschaftsblatt bestimmen, bedürfen daher der Klarstellung, ob es sich um den elektronischen oder den Bundesanzeiger in Papierform handelt.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen