Rabattgewährung beim Neuwagenkauf
Die verdeckte Rabattgewährung durch überhöhte Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens wirkt sich nicht immer auf die Bemessungsgrundlage der Vermittlungsleistung aus.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Frage, ob die verdeckte Rabattgewährung beim Neuwagenkauf durch überhöhte Inzahlungnahme des Altfahrzeugs zu einer Entgeltminderung führen kann, Stellung genommen: Ist die konkrete Höhe des Aufschlags nicht vereinbart und nachgewiesen, ist der verdeckte Preisnachlass nicht dem Neuwagengeschäft zuzuordnen. Vielmehr ist beim Weiterverkauf des Altfahrzeugs im Rahmen der Differenzbesteuerung der überhöhte Inzahlungsnahmepreis als Einkaufspreis anzusetzen.
Eine Minderung der Bemessungsgrundlage der Vermittlungsleistung scheidet aus, da sich der Aufschlag bei der Ermittlung der Differenz bereits mindernd auswirkt. Sofern die konkrete Höhe des Aufschlags im Kaufvertrag jedoch vereinbart und dem Finanzamt nachgewiesen wird, kann der Vermittler, der den Preisnachlass gewährt hat, in diesem Fall eine Änderung der Bemessungsgrundlage seiner Vermittlungsleistung geltend machen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale