Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse
Spätestens zum Jahreswechsel müssen die Jahresabschlüsse 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein, andernfalls droht ein ordnungsgeldverfahren.
Mit großen Schritten nähert sich das Jahresende und damit die im EHUG festgelegte Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger. Anders als bisher wird das Ordnungsgeldverfahren bei Nichtabgabe automatisch eingeleitet. Dabei kann das Bundesamt für Justiz - gegebenenfalls auch mehrfach - ein Ordnungsgeld von 2.500 bis 25.000 Euro gegen die Gesellschaft oder ihre gesetzlichen Vertreter festsetzen. Die Abgabe kann in Papierform, als Word- oder Excel-Datei oder im XML-Format des Bundesanzeigers erfolgen, wobei die Papierform am teuersten ist, die Abgabe im XML-Format mit einer Pauschale von 50 Euro für kleine Unternehmen am günstigsten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch