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Mandanteninformation Januar 2022
Meist werden die steuerlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, nur wenige Wochen vor dem Jahresende beschlossen. Doch wegen der Bundestagswahl im letzten Jahr teilen sich die Änderungen für 2022 stattdessen in zwei andere Kategorien auf. Auf der einen Seite sind da die Maßnahmen aus älteren Steueränderungsgesetzen, die erst 2022 in Kraft treten sollen. Und auf der anderen Seite gibt es Maßnahmen, die die neue Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag bereits für dieses Jahr angekündigt hat, aber erst noch umsetzen muss. Die Änderung mit dem längsten Vorlauf ist die Grundsteuerreform, für die schon dieses Jahr im Sommer alle Immobilienbesitzer eine Feststellungserklärung abgeben. Mehr dazu lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.
Und hier sind die Themen dieser Ausgabe: