Im Mai 2025 gab es eine Reihe wichtiger Entscheidungen und Entwicklungen im Steuerrecht und der Finanzpolitik, die insbesondere für Steuerzahler, Unternehmer und Investoren von Bedeutung sind. In unserem aktuellen Monatsrückblick fassen wir die wichtigsten Themen zusammen – verständlich erklärt und mit Blick auf Ihre steuerliche Praxis.
Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin rechtmäßig ist. Auch nach der Reform von 2019 sei sein Zweck – die Finanzierung der deutschen Einheit – nicht weggefallen. Somit besteht keine Pflicht zur Abschaffung ab 2020. Die Höhe (5,5 %) wurde ebenfalls als verhältnismäßig eingestuft.
Was bedeutet das?
Für die meisten Steuerpflichtigen ohne hohe Einkommen bleibt der „Soli“ entfallen. Wer jedoch noch zahlt, muss dies weiterhin tun – rechtlich abgesichert.
Doppelte Rentenbesteuerung: Keine Änderung geplant
Zwei Verfassungsbeschwerden gegen die doppelte Besteuerung von Renten wurden nicht angenommen. Laut Gutachten besteht kein strukturelles Problem, das gesetzgeberisches Handeln erfordert. Auch ein Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid ist nicht mehr vorgesehen.
Praxistipp: Wer gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen möchte, sollte prüfen lassen, ob ein Ruhen des Verfahrens sinnvoll ist – vor allem, da noch zwei Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof laufen.
Freiberufler: Kaufmännische Führung kann steuerlich anerkannt sein
Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Zahnarzt, der hauptsächlich organisatorisch tätig ist, trotzdem als Freiberufler gilt – wenn er durch seine Funktion die berufstypischen Leistungen der Praxis wesentlich mitträgt.
Für wen ist das wichtig?
Für Mitunternehmer in Partnerschaften (z. B. Ärzte, Architekten), die nicht klassisch „am Kunden“ arbeiten, sondern verwaltende Aufgaben übernehmen.
Fristen für die Einkommensteuererklärung 2024
Die Abgabefristen wurden letztmalig verlängert:
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Selbstersteller: 31.07.2025
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Mit Steuerberater: 30.04.2026 (nur bei bestehendem Mandatsverhältnis)
Tipp: Frühzeitig Unterlagen zusammenstellen – auch wegen der stark frequentierten Beraterkapazitäten.
PV-Anlage & Mieterstrom: Vorsteuerabzug möglich
Stromlieferungen an Mieter gelten als eigenständige Hauptleistung und sind umsatzsteuerpflichtig. Dadurch ist der Vorsteuerabzug für die PV-Anlage zulässig, entschied das FG Münster.
Was heißt das konkret?
Wenn Sie Strom aus Ihrer PV-Anlage separat abrechnen, können Sie die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.
Sicherungsaktien: Wirtschaftliches Eigentum zählt
Im Bereich von Kapitalmarktgeschäften entschied der Bundesfinanzhof, dass wirtschaftliches Eigentum entscheidend ist – nicht die formale Eigentumsübertragung. Bei Sicherungsgeschäften gilt also: Wer tatsächlich die Kontrolle hat, muss auch die steuerliche Zurechnung tragen.
Achtung: Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Dividendenerträgen haben.
Grunderwerbsteuer: Sonderwünsche können teuer werden
Zahlungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Immobilienkauf (z. B. hochwertige Ausstattung) unterliegen der Grunderwerbsteuer – wenn sie im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf stehen.
Hinweis: Hausanschlusskosten sind ausgenommen, wenn sie bereits im Kaufvertrag geregelt wurden.
Vorabpauschale 2025: Das gilt für Fondsanleger
Der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale beträgt 2,53 %. Die Steuer wird am 02.01.2026 fällig.
Tipp für ETF-Investoren: Sorgen Sie für ausreichend Liquidität auf dem Verrechnungskonto. Ein erteilter Freistellungsauftrag kann helfen, die Steuer zu vermeiden.
Wichtige Steuertermine im Mai und Juni 2025
Neben diesen steuerlichen Änderungen stehen auch wichtige Fristen an. Unternehmen sollten insbesondere die Fälligkeiten für Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer im Mai und Juni 2025 im Blick behalten. Besondere Schonfristen gelten bei Zahlungen per Überweisung oder Scheck, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Diese steuerlichen Neuerungen und Fristen verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich regelmäßig über aktuelle Finanzthemen zu informieren. Wer sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzt, kann potenzielle Steuerfallen umgehen und finanzielle Vorteile optimal nutzen.
Sollten Sie Fragen zu diesen Themen oder weiteren steuerrechtlichen Angelegenheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie umfassend und kompetent.