Aktuelles aus dem Steuerrecht – Oktober 2025
Auch im Oktober bringt die Finanzrechtsprechung wieder wichtige Entscheidungen und Gesetzesänderungen mit sich. Wir fassen die spannendsten Themen für Sie zusammen.
Einkommensteuer & Arbeitsrecht
- Incentive-Reisen als Betriebsausgabe anerkannt
Das Finanzgericht Köln entschied, dass Incentive-Reisen für erfolgreiche Versicherungsvermittler als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind. Sie gelten als Gegenleistung für die erbrachte Vermittlungstätigkeit – nicht als unangemessene Repräsentationskosten. - Trickbetrug kein außergewöhnlicher Aufwand
Wer Opfer eines sogenannten Enkeltricks wird, kann den finanziellen Verlust steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastunggeltend machen. Laut Finanzgericht Münster handelt es sich um ein allgemeines Lebensrisiko. - Umzug für Arbeitszimmer nicht beruflich veranlasst
Ein Umzug allein mit dem Ziel, ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, ist nicht beruflich begründet. Die Kosten dürfen daher nicht als Werbungskosten abgezogen werden.
Arbeitgeber & Mitarbeiter
Firmenfitness steuerfrei möglich
Wenn ein Unternehmen für alle Mitarbeitenden ein Firmenfitnessprogramm anbietet, kann der geldwerte Vorteil unter der Freigrenze von 44 € bleiben. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung – nicht die Anzahl der gebuchten Lizenzen.
Immobilien & Abschreibungen
AfA nur bei klar nachgewiesener kürzerer Nutzungsdauer
Das Finanzgericht München lehnte eine erhöhte Abschreibung ab, weil die tatsächliche Nutzungsdauer eines ehemals als Hotel genutzten Gebäudes nicht ausreichend belegt war.
Kapitalanlage: Investmentfonds & ETFs
Seit der Investmentsteuerreform gelten Fonds als eigene Steuersubjekte. Anleger sollten wissen:
- Besteuerung erfolgt auf Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und Vorabpauschalen.
- Thesaurierende Fonds werden jährlich pauschal besteuert.
- Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung).
- Für Altanteile vor 2018 gilt ein Bestandsschutz mit Übergangsregelungen.
Umsatzsteuer
Rechnungspflicht auch bei irreführenden Papieren
Der Bundesfinanzhof stellte klar: Schon ein Dokument mit ausgewiesener Umsatzsteuer kann als Rechnung gelten – auch ohne tatsächliche Leistung. Folge: Der Aussteller schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 14c UStG).
Online-Events steuerlich neu geregelt
Das BMF hat klargestellt:
- Aufzeichnungen gelten als elektronische Leistungen (steuerpflichtig).
- Live-Streams können steuerfrei sein, wenn sie von begünstigten Einrichtungen (z. B. Bildungsanbieter) stammen.
- Die neuen Regeln gelten ab 01.01.2025.
Schenkungsteuer
Zuwendung vor der Ehe kann steuerpflichtig sein
Überträgt ein Partner dem anderen vor der Eheschließung Vermögen (z. B. Grundstück) als Ausgleich für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche, gilt dies als steuerpflichtige Schenkung – so der Bundesfinanzhof.
Gesetzgebung: Steueränderungsgesetz 2025
Der Regierungsentwurf enthält mehrere Entlastungen:
- Entfernungspauschale: ab 2026 38 Cent ab dem 1. Kilometer
- Dauerhafte Mobilitätsprämie für Geringverdiener
- Umsatzsteuer für Restaurantleistungen (ohne Getränke): 7 % ab 2026
- Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €, Ehrenamtspauschale auf 960 €
- E-Sport wird als gemeinnützig anerkannt
- Vereine bis 50.000 € Einnahmen erhalten vereinfachte Steuerpflichten
Unser Fazit
Die aktuellen Entscheidungen zeigen: Steuerrecht bleibt dynamisch – von digitalen Veranstaltungen über Betriebsausgaben bis zur Gemeinnützigkeit von E-Sport. Wer steuerliche Chancen nutzen will, sollte jetzt handeln und Anpassungen prüfen.
Steuertermine Oktober/November 2025 (Auszug)
Steuerart |
Oktober |
November |
Lohnsteuer/USt |
10.10. |
10.11. |
Gewerbesteuer |
– |
17.11. |
Sozialversicherung |
28./29.10. |
26.11. |
Ihr Ansprechpartner
Schümann & Detje Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wir beraten Sie persönlich zu den aktuellen Änderungen und optimieren Ihre Steuerstrategie.
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