Turbo-AfA für Elektrofahrzeuge: Beschleunigte Abschreibung ab 2025
Hintergrund und Zielsetzung
Um den Umstieg auf Elektromobilität für Unternehmen attraktiver zu gestalten, hat die Bundesregierung im Rahmen des Investitionssofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland eine besondere Abschreibungsregelung für Elektrofahrzeuge eingeführt.
Diese so genannte „Turbo-AfA“ soll steuerlich begünstigen, dass Unternehmen ihre Anschaffungskosten schneller abschreiben können und somit in den frühen Jahren stärkere Steuervorteile erhalten.
Eckpunkte der Turbo-AfA
Begünstigungszeitraum
- Die Regelung gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Abschreibungsverlauf
Die Staffelung der Abschreibung sieht wie folgt aus:
Jahr |
Abschreibungssatz |
Jahr 1 |
75 % der Anschaffungskosten |
Jahr 2 |
10 % |
Jahr 3 |
5 % |
Jahr 4 |
5 % |
Jahr 5 |
3 % |
Jahr 6 |
2 % |
Damit können die gesamten Anschaffungskosten innerhalb von sechs Jahren steuerlich berücksichtigt werden.
Besonderheit: Im Anschaffungsjahr entfällt eine zeitanteilige Kürzung — selbst bei Erwerb zum Jahresende gilt der volle Abschreibungssatz.
Einschränkungen & Bedingungen
- Die Turbo-AfA gilt nur für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die dem Betriebsvermögenzugeordnet sind.
- Eine Kombination mit anderen Sonderabschreibungen (z. B. § 7g EStG) ist ausgeschlossen.
- Ein späterer Wechsel der Abschreibungsmethode (z. B. Rückkehr zur linearen AfA) ist nicht zulässig; die Methode bleibt über die gesamte Nutzungsdauer verbindlich.
- Für die Dienstwagenbesteuerung gilt: Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer bei Privatnutzung entsteht, bleibt in vielen Fällen unverändert.
Praxisbeispiel
Angenommen, ein Unternehmen kauft Ende 2025 ein E-Fahrzeug für 100.000 €.
- Im Jahr 2025 (Anschaffungsjahr) könnten 75.000 € abgeschrieben werden (75 % von 100.000)
- Im zweiten Jahr: 10.000 €
- Im dritten und vierten Jahr jeweils 5.000 €
- Im fünften Jahr: 3.000 €
- Im sechsten Jahr: 2.000 €
Somit ist das Fahrzeug nach sechs Jahren vollständig abgeschrieben.
Wenn zusätzlich in 2024 ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von 50.000 € gebildet wurde, könnte dies die steuerliche Wirkung weiter verbessern, da ein Teil der Abschreibung bereits vorverlagert wird.
Chancen und Risiken
Vorteile
- Starke Liquiditätsentlastung in den ersten Jahren durch hohe Abschreibungen
- Attraktivere Kostenplanung für E-Mobilität im Unternehmen
- Planungssicherheit, da das Gesetz einen klaren Rahmen für den genannten Zeitraum gibt
Zu beachtende Risiken und Effekte
- Der anfängliche Vorteil kann bei späterem Verkauf zum Nachteil werden, weil stille Reserven im Verkaufserlös höher ausfallen.
- Für Arbeitnehmer, denen ein E-Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird, ist der geldwerte Vorteil häufig weiterhin mit linearem Abschreibungssatz zu berechnen.
- Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann bei Prüfung durch das Finanzamt zu Rückforderungen oder Streit führen.
- Die Nicht-Kombinierbarkeit mit anderen Sonderabschreibungen schränkt Gestaltungsspielräume ein.
Praxistipps für Ihr Unternehmen
Damit Sie den Steuervorteil optimal nutzen und Risiken minimieren, empfehlen wir:
- Strukturierte Planung und Dokumentation: Fahrzeugbewertung, Nutzungsdauer, Übergabedatum klar festhalten
- Frühzeitige Abstimmung mit Steuerberater und ggf. dem Finanzamt zur Anwendung und Interpretation
- Cashflow-Effekte bedenken: Die liquiditätsstärksten Jahre optimal nutzen (z. B. Reinvestitionen)
- Verkauf oder Restwertstrategie planen: Damit ein späterer Verkauf nicht zum Nachteil wird
Prüfung der Privatnutzung: Für Arbeitnehmer-Zuweisungen die korrekte Behandlung des geldwerten Vorteils sicherstellen
Turbo-AfA für Elektrofahrzeuge steuerlich optimal gestalten – mit Schümann & Detje an Ihrer Seite
Die Einführung der Turbo-AfA ab Juli 2025 bietet Unternehmen eine neue und attraktive Möglichkeit, Elektrofahrzeuge schneller steuerlich abzuschreiben. Für den Förderzeitraum bis Ende 2027 ergeben sich erhebliche Vorteile – insbesondere in den frühen Jahren. Allerdings sind Voraussetzungen, Dokumentation und eine durchdachte Strategie entscheidend, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft in Lüneburg begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um die Abschreibungsregelung für Elektrofahrzeuge: Wir prüfen gemeinsam, ob Elektrofahrzeuge in Ihrem Unternehmen steuerlich sinnvoll eingesetzt werden können – und wie Sie die Turbo-AfA optimal nutzen.