Mobiles Arbeiten gehört für viele Beschäftigte inzwischen selbstverständlich zum Arbeitsalltag. Was früher eine Ausnahme war, ist heute in vielen Unternehmen fest etabliert: Arbeiten von zu Hause, aus dem Ferienhaus oder zeitweise sogar aus dem Ausland.
Doch gerade beim mobilen Arbeiten aus dem Ausland stellen sich schnell steuerliche Fragen. Was zunächst unkompliziert klingt – Laptop einpacken, Internetverbindung nutzen und von einem anderen Land aus weiterarbeiten – kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerliche Konsequenzen haben.
Wer im Ausland mobil arbeitet oder Mitarbeitenden Homeoffice im Ausland ermöglicht, sollte die steuerlichen Folgen frühzeitig prüfen.
Mobiles Arbeiten aus dem Ausland: Warum das Thema steuerlich relevant ist
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist mit seinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Das bedeutet: Auch Einkünfte, die mit einer Tätigkeit im Ausland zusammenhängen, können grundsätzlich in Deutschland steuerlich relevant bleiben.
Allerdings hängt die tatsächliche Besteuerung oft von weiteren Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Tätigkeitsstaat. Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und ob ausländische Einkünfte in Deutschland freigestellt oder angerechnet werden.
Gerade bei längeren oder regelmäßig wiederkehrenden Auslandsaufenthalten kann die steuerliche Einordnung komplex werden.
Workation, längerer Auslandsaufenthalt oder kompletter Umzug?
In der Praxis gibt es sehr unterschiedliche Fälle. Manche Beschäftigte arbeiten nur wenige Tage während eines Urlaubs aus dem Ausland. Andere möchten mehrere Wochen im Jahr aus einem anderen Land arbeiten. Wieder andere verlegen ihren Lebensmittelpunkt vollständig ins Ausland, behalten aber ihren deutschen Arbeitgeber.
Je länger und regelmäßiger die Tätigkeit im Ausland erfolgt, desto wichtiger wird die steuerliche Prüfung.
Besonders kritisch kann es werden, wenn Beschäftigte zwar weiterhin für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, ihre Tätigkeit aber überwiegend aus dem Ausland ausüben. In solchen Fällen kann sich die Frage stellen, ob die Lohnsteuer weiterhin vollständig in Deutschland anfällt oder ob auch im Ausland steuerliche Pflichten entstehen.
Häufiger Praxisfall: Die 183-Tage-Regelung
Im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten aus dem Ausland fällt häufig der Begriff „183-Tage-Regelung“. Gemeint ist damit eine Regelung, die in vielen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten ist.
Vereinfacht gesagt kann der Arbeitslohn unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden, wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält. Dabei müssen regelmäßig weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitgeber darf im Tätigkeitsstaat nicht ansässig sein und der Arbeitslohn darf nicht von einer dort gelegenen Betriebsstätte des Arbeitgebers getragen werden.
Wichtig ist: Die 183-Tage-Regelung ist kein pauschaler Freifahrtschein für längeres Arbeiten im Ausland. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen kann es Unterschiede geben, etwa beim maßgeblichen Zeitraum oder bei der Zählweise der Aufenthaltstage. Deshalb sollte im Einzelfall immer geprüft werden, welches Abkommen gilt und ob alle Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Risiko einer ausländischen Betriebsstätte
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Arbeitgeber: Durch regelmäßiges oder dauerhaftes Arbeiten aus dem Ausland kann im Einzelfall das Risiko entstehen, dass im Tätigkeitsstaat eine steuerliche Betriebsstätte des Unternehmens angenommen wird.
Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn Mitarbeitende im Ausland nicht nur unterstützende Tätigkeiten ausüben, sondern zum Beispiel Verträge anbahnen, Entscheidungen treffen, Kunden betreuen oder dauerhaft in die Wertschöpfung des Unternehmens eingebunden sind.
Wird im Ausland eine Betriebsstätte angenommen, kann dies für das Unternehmen erhebliche steuerliche Folgen haben. Dazu können Registrierungs- und Erklärungspflichten im Ausland, eine Gewinnabgrenzung zwischen Deutschland und dem Tätigkeitsstaat sowie zusätzliche steuerliche Belastungen gehören.
Arbeitgeber sollten daher vor der Genehmigung längerer Homeoffice- oder Workation-Zeiten im Ausland prüfen, ob dadurch steuerliche Risiken für das Unternehmen entstehen können.
Mögliche Folgen für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer kann mobiles Arbeiten aus dem Ausland unter anderem Auswirkungen auf die persönliche Steuerpflicht haben.
Relevant sind zum Beispiel folgende Fragen:
- Besteht weiterhin ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland?
- In welchem Land wird die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht?
- Wie lange dauert der Aufenthalt im Ausland?
- Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Tätigkeitsstaat?
- Werden im Ausland ebenfalls Steuern oder Sozialabgaben fällig?
Wer im Ausland arbeitet, sollte daher nicht automatisch davon ausgehen, dass steuerlich alles unverändert bleibt. Je nach Dauer, Land und persönlicher Situation kann eine Prüfung erforderlich sein.
Auch Arbeitgeber können betroffen sein
Nicht nur Arbeitnehmer sollten die steuerlichen Folgen kennen. Auch für Arbeitgeber können durch mobiles Arbeiten aus dem Ausland Pflichten entstehen.
Unter Umständen kann es erforderlich werden, im Ausland Lohnsteuer abzuführen oder Meldepflichten zu erfüllen. Auch sozialversicherungsrechtliche Fragen können eine Rolle spielen. Besonders bei längeren Aufenthalten oder wiederkehrenden Einsätzen im Ausland sollten Arbeitgeber deshalb genau prüfen, welche steuerlichen und administrativen Folgen entstehen können.
Wird das Thema nicht rechtzeitig geklärt, können später Nachforderungen, Meldeprobleme oder organisatorischer Aufwand entstehen.
Homeoffice im Ausland braucht klare Regeln
Viele Unternehmen ermöglichen mobiles Arbeiten inzwischen flexibel. Gerade deshalb ist es wichtig, klare interne Regelungen zu schaffen.
Arbeitgeber sollten festlegen, ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten aus dem Ausland erlaubt ist. Dabei können zum Beispiel folgende Punkte geregelt werden:
- maximale Dauer des Auslandsaufenthalts
- zulässige Länder
- vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber
- steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Prüfung
- Dokumentation der Arbeitstage und Aufenthaltstage im Ausland
- Prüfung der 183-Tage-Regelung im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen
- Prüfung möglicher Betriebsstättenrisiken für den Arbeitgeber
- Informationspflichten des Arbeitnehmers
Solche Regelungen helfen, steuerliche Risiken zu vermeiden und schaffen Klarheit für beide Seiten.
Steuerliche Planung vor dem Auslandsaufenthalt
Wer aus dem Ausland arbeiten möchte, sollte das Thema frühzeitig ansprechen. Eine nachträgliche Prüfung ist oft deutlich schwieriger, insbesondere wenn bereits längere Zeit im Ausland gearbeitet wurde.
Sinnvoll ist es, vorab zu klären, wie lange der Aufenthalt geplant ist, in welchem Land gearbeitet werden soll und ob es bereits ähnliche Fälle im Unternehmen gibt. Auf dieser Basis kann geprüft werden, ob steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten sind.
Fazit: Mobiles Arbeiten aus dem Ausland ist möglich – aber nicht ohne steuerlichen Blick
Homeoffice im Ausland kann für Arbeitnehmer attraktiv und für Arbeitgeber ein modernes Angebot sein. Steuerlich sollte das Thema jedoch nicht unterschätzt werden.
Je länger und regelmäßiger aus dem Ausland gearbeitet wird, desto wichtiger wird eine sorgfältige Prüfung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten klären, welche steuerlichen Pflichten in Deutschland und möglicherweise im Ausland entstehen.
Mit Schümann & Detje auf der sicheren Seite
Mobiles Arbeiten eröffnet neue Möglichkeiten, bringt aber auch steuerliche Fragen mit sich. Gerade bei grenzüberschreitenden Arbeitsmodellen ist eine frühzeitige Planung entscheidend.
Schümann & Detje unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, steuerliche Risiken zu erkennen, Pflichten richtig einzuordnen und individuelle Lösungen sicher umzusetzen.